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Frage der Woche an. .. Dr. med. Christian Thomeczek, kommissarischer Leiter des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
378930
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 17 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

hätte erkennen müssen, dass sie für die geleisteten Wochenendund Feiertagsdienste zwar Zuschläge, aber keine Grundvergütung erhalten hatte. Auch hierüber konnte man streiten. Die Auswertung des Arbeitsvertrages brachte einen weiteren Umstand zutage: Der Vertrag wurde erst unterschrieben, als die Krankenhausärztin ihre Tätigkeit im Krankenhaus bereits aufgenommen hatte. Damit war die im Arbeitsvertrag vorgesehene Befristung unwirksam, das Arbeitsverhältnis mithin von Anfang an

Schlagworte

Patientensicherheit Arbeitsrecht Krankenhausärztin Vergütung Arbeitsvertrag Fortbildung Fehlerberichts- und Lernsystem evidenzbasierte Leitlinien Risikomanagement CIRS Patient Safety Employment Contracts Medical Staff Compensation Quality of Health Care Risk Management