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Honorararzt gilt nicht als liquidationsberechtigter Wahlarzt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
378949
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 702 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 16 | 17. April 2015 Ein Honorararzt darf im Krankenhaus keine wahlärztlichen Leistungen abrechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der beklagte Arzt arbeitete in dem Krankenhaus auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung als sogenannter Honorararzt. Darunter ist ein Facharzt zu verstehen, der im stationären oder ambulanten Bereich eines Krankenhauses ärztliche Leistungen für den Krankenhausträger erbringt, ohne bei diesem
Schlagworte
Honorararzt
Wahlarzt
Krankenhaus
BGH
Liquidationsrecht
Promotionsförderung
klinische Forschung
Erkenntnistransfer
Transferkultur
Innovationslücke
Physician's Fee
Hospitalization
Legal Issues
Clinical Research
Medical Education
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