CareLit Fachartikel
Medizinstudium: Gütesiegel für Lehrkrankenhäuser
Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
379002
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 646 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 15 | 10. April 2015 Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, ihre Satzung dahingehend zu ändern, dass Leistungen der künstlichen Befruchtung nach § 27a SGB V auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften erstattet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 27 a Abs. 1 SGB V hat ein Versicherter nur dann Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die
Schlagworte
Medizinstudium
Lehrkrankenhäuser
Gütesiegel
Zertifizierung
Qualitätsstandards
künstliche Befruchtung
Ehe
Kinderrechte
Bundeskindesbeauftragter
Ausbildung
Education
Medical
Hospitals
Teaching
Quality Assurance
Reproductive Techniques