CareLit Fachartikel

Dürfen Pflegeleistungen durch besondere Zuwendungen honoriert werden

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1996 · Heft 6 · S. 226

Dokument
37904
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 6 / 1996
Jahrgang 15
Seiten
226
Erschienen: 1996-06-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Richtschnur für richtiges Verhalten seitens des Pflegepersonals bezüglich der Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf die Betreuung von Patienten kann nur  10 Bundesangestelltentarif (BAT) sein: 1. Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. 2. Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL GELDLEISTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT ALTENHEIM TESTAMENT BAT PATIENTEN ELTERN AUFMERKSAMKEIT VERHALTEN BELOHNUNG ES TOD BEVÖLKERUNG TESTAMENTE