CareLit Fachartikel
Dürfen Pflegeleistungen durch besondere Zuwendungen honoriert werden
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1996 · Heft 6 · S. 226
Dokument
37904
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Richtschnur für richtiges Verhalten seitens des Pflegepersonals bezüglich der Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf die Betreuung von Patienten kann nur 10 Bundesangestelltentarif (BAT) sein: 1. Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. 2. Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
GELDLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSRECHT
ALTENHEIM
TESTAMENT
BAT
PATIENTEN
ELTERN
AUFMERKSAMKEIT
VERHALTEN
BELOHNUNG
ES
TOD
BEVÖLKERUNG
TESTAMENTE