CareLit Fachartikel
Frage der Woche an. .. Diplom-Kaufmann Jens Juszczak von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
379101
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus diesem Grund sollten Betroffene solchen Verweigerungen gegenüber Zurückhaltung walten lassen. Grundsätzlich hat der Krankenhausträger das erforderliche Personal vorzuhalten. Daneben haftet nach neuester Rechtsprechung wegen Organisationsverschuldens gegebenenfalls auch die Geschäftsführung persönlich (Landgericht Mainz, Urteil vom 9. April 2014, Az. : 2 O 266/11, nicht rechtskräftig). Aus diesen Gründen liegt es aus Sicht der Geschäftsführung nahe, die Personaldichte einmal
Schlagworte
Patienten
Krankenhausträger
Personalengpass
Patientengefährdung
Kündigungsschutzklage
Medizintourismus
Patient Safety
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Medical Tourism
Personnel Management
Legal Liability
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