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Medizinprodukte: Werbung mit iPad zur Absatzförderung ist unzulässig

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
379112
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 13 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 556 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 13 | 27. März 2015 Wird in einer Werbung deutlich angekündigt, dass der (Zahn-)Arzt, wenn er Produkte eines Herstellers zum Listenpreis kauft, im Paket dazu ein iPad und die entsprechende Software erhält, handelt es sich um eine unzulässige Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das hat das Landgericht Köln entschieden. Nach § 7 HWG ist es unter anderem unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu

Schlagworte

Medizinprodukte Werbung iPad Absatzförderung Heilmittelwerbegesetz Gesundheitsgefährdung Medical Devices Advertising Health Risk Legislation Pediatric Medicines Deutsches Ärzteblatt