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Auch erfahrene Ärzte können einer vorgeschriebenen Qualitätsprüfung nicht ausweichen - Qualitätsprüfung darf dreimal wiederholt werden.

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 6 · S. 18 bis 19

Dokument
37920
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 1996
Jahrgang 8
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 1996-06-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Urteil des Sozialgericht Dortmund AZ: S 10 Ka 299/95; Frauenärzte können in diesem Jahr die Qualitätsprüfung zur zytologischen Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge dreimal wiederholen, wenn sie diese beim ersten Mal nicht bestehen.

Schlagworte

QUALITÄTSKONTROLLE FACHARZT GYNÄKOLOGIE URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt