CareLit Fachartikel
Auch erfahrene Ärzte können einer vorgeschriebenen Qualitätsprüfung nicht ausweichen - Qualitätsprüfung darf dreimal wiederholt werden.
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 6 · S. 18 bis 19
Dokument
37920
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Sozialgericht Dortmund AZ: S 10 Ka 299/95; Frauenärzte können in diesem Jahr die Qualitätsprüfung zur zytologischen Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge dreimal wiederholen, wenn sie diese beim ersten Mal nicht bestehen.
Schlagworte
QUALITÄTSKONTROLLE
FACHARZT
GYNÄKOLOGIE
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt