CareLit Fachartikel
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzungsbescheid muß binnen fünf Monaten beim Arzt sein
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 6 · S. 25 bis 26
Dokument
37922
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, AZ: 6 RKa 38/94; Der Bescheid über eine Kürzung des Arzthonorars für die Behandlung von Krankenkassenpatienten muß dem betreffenden Arzt spätestens innerhalb von fünf Monaten nach dem Beschluß des Prüfungsgremiums zugestellt werden.
Schlagworte
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG
ARZTRECHT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt