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Aufklärender Arzt kann haftbar gemacht werden

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
379305
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 10 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 392 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 10 | 6. März 2015 Auch der Arzt, der einen Patienten über eine anstehende Operation aufklärt, die er nicht selbst ausführt, kann für den durch die Behandlung entstandenen Körperschaden haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Aufklärungsversäumnisse im Zusammenhang mit zwei bei der Klägerin durchgeführten Knieoperationen. Bei beiden

Schlagworte

Aufklärung Arzt Haftung Zwangsstörung Behandlung Patienten Einwilligung Psychiatrie Impfung HPV Informed Consent Medical Malpractice Obsessive-Compulsive Disorder Vaccination Papillomavirus Infections Patient Care