CareLit Fachartikel
Psychische Erkrankungen: S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen
Bühring, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
379306
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 392 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 10 | 6. März 2015 Auch der Arzt, der einen Patienten über eine anstehende Operation aufklärt, die er nicht selbst ausführt, kann für den durch die Behandlung entstandenen Körperschaden haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Aufklärungsversäumnisse im Zusammenhang mit zwei bei der Klägerin durchgeführten Knieoperationen. Bei beiden
Schlagworte
Zwangsstörungen
psychische Erkrankungen
S3-Leitlinie
Behandlung
Aufklärung
Patientenrechte
Psychiatrie
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