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Praxisinhaber mit angestellten Ärzten gelten nicht als Gewerbetreibende

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
379480
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 256 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 7 | 13. Februar 2015 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind auch dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das gilt allerdings nur, wenn die Ärzte aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihrer angestellten Kollegen Einfluss nehmen. So müssen sie nach

Schlagworte

freiberuflich gewerblich Ärzte Gemeinschaftspraxis Anästhesie Bundesfinanzhof Eigenverantwortung Behandlungsmethode Patienten Datenschutz Gewerbesteuer Freie Berufe Physicians Anesthesia Legal Issues Professional Practice