CareLit Fachartikel
Praxisinhaber mit angestellten Ärzten gelten nicht als Gewerbetreibende
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
379480
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 256 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 7 | 13. Februar 2015 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind auch dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das gilt allerdings nur, wenn die Ärzte aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihrer angestellten Kollegen Einfluss nehmen. So müssen sie nach
Schlagworte
freiberuflich
gewerblich
Ärzte
Gemeinschaftspraxis
Anästhesie
Bundesfinanzhof
Eigenverantwortung
Behandlungsmethode
Patienten
Datenschutz
Gewerbesteuer
Freie Berufe
Physicians
Anesthesia
Legal Issues
Professional Practice