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Ausbildung: Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Entgelt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
379539
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 212 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 6 | 6. Februar 2015 Ein Psychotherapeut im praktischen Jahr hat keinen Anspruch auf ein Entgelt. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Die Ausbildungsund Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten verlangt den Nachweis von 1 800 Stunden praktischer Tätigkeit. Der Kläger, ein promovierter Diplompsychologe, hatte diese Stunden in einer Klinik absolviert und mit dem Träger darüber eine Vereinbarung geschlossen. § 2 dieser
Schlagworte
Psychotherapeut
Entgelt
Ausbildung
Arbeitsgericht
Vergütungsanspruch
Supervision
Psychotherapy
Internship and Residency
Employment
Compensation
Legal Issues
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