Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen im Krankenhaus?
Zuck, R. · Das Krankenhaus, Berlin · 1996 · Heft 6 · S. 299 bis 304
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die haftungsrechtlichen Konsequenzen aus Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen juristisches Neuland. Nach 137 in Verbindung mit 112 SGB V sind die Krankenhäuser verpflichtet, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen. Der Zwang zur Qualitätssicherung knüpft an Vorgaben mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit an. Die Auswirkungen auf die maßgeblichen haftungsbegründenden Standards sind deshalb unterschiedlich. Ganz allgemein läßt sich sagen, daß Qualitätssicherung haftungsrechtlich ambivalent ist: Sie hilft zwar Fehler zu vermeiden, erhöht aber zugleich die Gefahr für die an ihr Beteiligten, für Fehler zu h…