CareLit Fachartikel

Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen im Krankenhaus?

Zuck, R. · Das Krankenhaus, Berlin · 1996 · Heft 6 · S. 299 bis 304

Dokument
37970
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Zuck, R.
Ausgabe
Heft 6 / 1996
Jahrgang 88
Seiten
299 bis 304
Erschienen: 1996-06-01 00:00:00
ISSN
0304-3602
DOI

Zusammenfassung

Die haftungsrechtlichen Konsequenzen aus Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen juristisches Neuland. Nach  137 in Verbindung mit  112 SGB V sind die Krankenhäuser verpflichtet, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen. Der Zwang zur Qualitätssicherung knüpft an Vorgaben mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit an. Die Auswirkungen auf die maßgeblichen haftungsbegründenden Standards sind deshalb unterschiedlich. Ganz allgemein läßt sich sagen, daß Qualitätssicherung haftungsrechtlich ambivalent ist: Sie hilft zwar Fehler zu vermeiden, erhöht aber zugleich die Gefahr für die an ihr Beteiligten, für Fehler zu h…

Schlagworte

QUALITÄTSSICHERUNG MEDIZIN BERUFSVEREINIGUNG ÄRZTLICHES PERSONAL OPERATION AMBULANTE KRANKENHAUS HAFTUNGSRECHT SOZIALGESETZBUCH RECHT UND PFLICHT KRANKENHÄUSER ZWANG Das Krankenhaus Berlin