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Sonderbedarfszulassung richtet sich an Qualifikationen des Weiterbildungsrechts aus

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
379720
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 64 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 3 | 16. Januar 2015 Besondere Qualifikationen, die nicht in der ärztlichen Weiterbildungsordnung verankert sind, sind bei der Prüfung für eine Sonderbedarfszulassung nicht zu beachten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Geklagt hatte ein niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut. Er hatte erfolglos eine Sonderbedarfszulassung für die Behandlung von Patienten mit massiven Sprachstörungen mit einer von ihm entwickelten

Schlagworte

Sonderbedarfszulassung Qualifikationen Weiterbildungsrecht Psychotherapeut Kommunikationsmethode Sprachstörungen Berufskrankheiten gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung Honorarsystem Special Needs Licensing Qualifications Psychotherapy Communication Aids Speech Disorders Occupational Diseases