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Frage der Woche an. .. Prof. Dr. med. Daniel Strech, Juniorprofessor für Medizinethik an der

Ollenschläger, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
379771
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ollenschläger, P.
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

schriftlich fixiert sein, welche Tätigkeiten er an wen delegieren darf und welches Qualifikationserfordernis für diese Person besteht. Unabhängig von der schriftlich fixierten Weisungsbefugnis hat der delegierende Arzt hinsichtlich der delegierten Leistung eine Auswahl-, Anleitungsund Überwachungspflicht. Er hat sicherzustellen, dass das nichtärztliche Personal, an das er delegiert, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung der delegierten Leistung hat

Schlagworte

Delegation ärztliche Leistungen nichtärztliches Personal Überwachungspflicht Auswahlpflicht Anleitungspflicht Choosing Wisely Überversorgung Unterversorgung medizinische Ethik Medical Ethics Patient Safety Quality of Health Care Health Care Costs Evidence-Based Medicine Deutsches Ärzteblatt