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Medizinische Fachangestellte: Mindestlohn gilt ab kommendem Jahr
Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
379893
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2194 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 50 | 12. Dezember 2014 Foto: DÄV Nachwuchsärzte holten sich beim Kongress „Operation Karriere“ Informationen über Karrierestrategien, Weiterbildung und die Möglichkeiten einer Niederlassung ein. Gesetzesänderung: Einkommen von Medizinischen Fachangestellten unterhalb des Mindestlohnes gehören ab 2015 der Vergangenheit an. Zitat der Woche „Im Hinblick auf die Investitionsnöte der Krankenhäuser sind die Prämienausschüttungen einzelner
Schlagworte
Medizinische Fachangestellte
Mindestlohn
Gesetzesänderung
Weiterbildung
Karrierestrategien
Hausärzte
Allgemeinmedizin
Praxen
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Medical Assistants
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Medical