CareLit Fachartikel
Teilnahme an selbst organisierter Weihnachtsfeier ist nicht versichert
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
379898
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2196 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 50 | 12. Dezember 2014 Nimmt ein Arbeitnehmer an einer privat organisierten Weihnachtsfeier teil, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall war die Klägerin als Assistentin in einem Jobcenter beschäftigt, das in Teams untergliedert war. Das Team der Klägerin organisierte eine eigene Weihnachtsfeier in einem Bowling-Center, deren Kosten die
Schlagworte
Weihnachtsfeier
Unfallversicherung
Bundessozialgericht
Arbeitsunfall
Pflegebedürftige
Gutachten
Gesundheitsdienst
Ebolafieber
seuchenhygienisches Management
individuelle Pflegesituation
Insurance
Accidents
Social Security
Health Services
Ebola
Patient Satisfaction