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Unfallursache entscheidet über Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
379955
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 49 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2138 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 49 | 5. Dezember 2014 Eine auf die Beschäftigung bezogene Verrichtung zurzeit des Unfallereignisses führt zu einem Anspruch gegen den Unfallversicherungsträger. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Altenpflegerin während ihrer Rufbereitschaft einen Spaziergang mit ihrem Hund unternommen. Beim Überqueren der Straße klingelte das Handy, das ihr der Arbeitgeber für den Bereitschaftsdienst überlassen

Schlagworte

Unfallursache Unfallversicherung Altenpflegerin Rufbereitschaft Gesundheitsschaden Prävention Accidents Insurance Health Occupational Health Health Promotion Health Policy Social Insurance Deutsches Ärzteblatt