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Arztbewertung bei Jameda: Rechtswidrige Meinungsäußerungen

Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
380076
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Krüger-Brand, H.E.
Ausgabe
Heft 47 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Ärzte müssen anonyme Bewertungen in einem Internetportal dulden, solange diese keine Falschbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Dabei kann die Bewertung zusätzlich zu einer Benotung auch Freitext umfassen. Stellt sich eine Negativbewertung als rechtswidrig heraus, weil sie nicht nur eine Meinungsäußerung darstellt, sondern unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, so kann das Portal für die das Persönlichkeitsrecht verletzenden Äußerungen haftbar gemacht werden, wenn es seiner Pflicht zur

Schlagworte

Arztbewertung Jameda Rechtswidrigkeit Meinungsäußerung Falschbehauptung Persönlichkeitsrecht OLG München Negativbewertung Haftung Tatsachenbehauptung Physician's Rating Internet Freedom of Speech Defamation Patient Rights Legal Liability