CareLit Fachartikel
Arztbewertung bei Jameda: Rechtswidrige Meinungsäußerungen
Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
380076
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte müssen anonyme Bewertungen in einem Internetportal dulden, solange diese keine Falschbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Dabei kann die Bewertung zusätzlich zu einer Benotung auch Freitext umfassen. Stellt sich eine Negativbewertung als rechtswidrig heraus, weil sie nicht nur eine Meinungsäußerung darstellt, sondern unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, so kann das Portal für die das Persönlichkeitsrecht verletzenden Äußerungen haftbar gemacht werden, wenn es seiner Pflicht zur
Schlagworte
Arztbewertung
Jameda
Rechtswidrigkeit
Meinungsäußerung
Falschbehauptung
Persönlichkeitsrecht
OLG München
Negativbewertung
Haftung
Tatsachenbehauptung
Physician's Rating
Internet
Freedom of Speech
Defamation
Patient Rights
Legal Liability