CareLit Fachartikel
G-BA: Anerkennung von Behandlungsmethoden verletzt nicht die Rechte von konkurrierenden Herstellern
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
380188
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1928 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 45 | 7. November 2014 Im internationalen Vergleich sind die Wartezeiten in Deutschland sehr kurz. Foto: picture alliance sacht, sondern seien auch das Ergebnis eines wenig effizienten Praxisund Honorarmanagements. Honorarpolitisch sei zum Beispiel das Wiedereinbestellen von Patienten geboten. Dies führe jedoch zu Wartezeiten. fos Die Anerkennung von Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verletzt nicht die
Schlagworte
G-BA
Behandlungsmethoden
Rechte
Hersteller
Psoriasis
Photosoletherapie
Bade-PUVA
Wettbewerbsverhältnisse
Gesundheitsleistungen
Qualitätssicherung
gesetzliche Krankenversicherung
elektronische Gesundheitskarte
Health Care Quality
Health Care Reform
Health Policy
Patient Rights