CareLit Fachartikel
Konsiliarärzte haften nur bei eigenem Vertragsverhältnis zum Patienten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
380373
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1774 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 42 | 17. Oktober 2014 felhaft. Dem hält das Gutachten entgegen, dass eine geringe Teilnehmerzahl bei allen Studientypen gleichermaßen problematisch sei und Studien nur dann ethisch zweifelhaft seien, wenn der Nutzen der zu prüfenden Intervention bereits mehr oder weniger belegt sei. Das IQWiG empfiehlt gerade bei sel tenen Erkrankungen einen überre gionalen oder internationalen Forschungsansatz. hil Felix leidet am Wiskott-AldrichSyndrom:
Schlagworte
Konsiliararzt
Haftung
Vertragsverhältnis
Patient
Thrombose
Hirnvenen
medizinische Behandlung
Urteil
BGH
IQWiG
seltene Erkrankungen
klinische Studien
Medical Errors
Liability
Legal
Thrombosis