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Psychotherapie: Bedenken gegen „Direktausbildung“
Bühring, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
380601
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1544 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 38 | 19. September 2014 Erlebtes Symptom: Kinder mit Kopfschmerzen stoßen oft auf wenig Verständnis. Foto: dpa Wirbt jemand mit nicht belegten Wirkungsangaben für ein umstrittenes Behandlungsverfahren und erwähnt in der Werbung die Gegenmeinung nicht, handelt es sich um eine irreführende Heilmittelwerbung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Im vorliegenden Fall warb die Beklagte im Internet für kinesiologische Behandlungen
Schlagworte
Psychotherapie
Direktausbildung
Kinesiologie
Heilmittelwerbung
Kinder
Kopfschmerzen
Gesundheitsschutz
Ausbildung
Therapie
Wissenschaft
Irreführung
Wettbewerbsrecht
Psychotherapy
Kinesiology
Headache
Child