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Frage der Woche an. .. Sigrid Harendza, Professorin für Innere Medizin/Ausbildungsforschung am UKE

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
380648
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 38 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

des EuGH im Jahr 2009 („SchultzHoff“) zu einem Rechtsprechungswandel in Deutschland. Der EuGH entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verliert, wenn er diesen Urlaub aus Krankheitsgründen nicht antreten konnte. Vielmehr sei der nicht genommene Urlaub fi nanziell abzugelten. Nationale Gesetze, die diesem Grundsatz widersprechen, verstießen gegen die Arbeitszeitrichtlinie. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, dass einem Arbeitnehmer am Ende seines

Schlagworte

EuGH Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Krankheitsurlaub Tarifvertrag Kommunikation Medizinstudierende Patientenverständnis Fachsprache laienverständliche Sprache Labor Law Sick Leave Vacation Communication Medical Education Patient Education