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Shaolin-Kurs nicht als Betriebsausgabe anerkannt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
380784
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 33 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1392 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 33 – 34 | 18. August 2014 Ein Shaolin-Kurs wird im Rahmen der Steuererklärung nicht als Betriebsausgabe anerkannt, wenn er überwiegend privaten Nutzen hat. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Eine Zahnärztin hatte gegen das Finanzamt geklagt, weil es die im Zusammenhang mit Shaolin-Kursen auf Mallorca entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten anerkannt hat. Die Zahnärztin hatte diese in der Steuererklärung als Fortbildungskosten

Schlagworte

Shaolin-Kurs Betriebsausgabe Steuererklärung Zahnärztin Fortbildungskosten Altersbedingte Makuladegeneration HEV-Testung Blutspenden Infektion Gesundheitsstudie Hepatitis E Macular Degeneration Education Medical Taxation Blood Donors