CareLit Fachartikel
Shaolin-Kurs nicht als Betriebsausgabe anerkannt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
380784
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1392 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 33 – 34 | 18. August 2014 Ein Shaolin-Kurs wird im Rahmen der Steuererklärung nicht als Betriebsausgabe anerkannt, wenn er überwiegend privaten Nutzen hat. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Eine Zahnärztin hatte gegen das Finanzamt geklagt, weil es die im Zusammenhang mit Shaolin-Kursen auf Mallorca entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten anerkannt hat. Die Zahnärztin hatte diese in der Steuererklärung als Fortbildungskosten
Schlagworte
Shaolin-Kurs
Betriebsausgabe
Steuererklärung
Zahnärztin
Fortbildungskosten
Altersbedingte Makuladegeneration
HEV-Testung
Blutspenden
Infektion
Gesundheitsstudie
Hepatitis E
Macular Degeneration
Education
Medical
Taxation
Blood Donors