CareLit Fachartikel
Frage der Woche an. .. Prof. Dr. med. Thomas Dimpfl, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
381141
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
dung“ muss in Anführungszeichen gesetzt werden, da es grundsätzlich keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt. Ein Arbeitnehmer hat nur den Anspruch auf Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass eine bestimmte Kündigung – zum Beispiel wegen fehlerhafter Sozialauswahl oder bestehender Schwangerschaft – unwirksam ist. Im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer sodann einen Anspruch auf Wiedereinstellung
Schlagworte
Abfindung
Arbeitsverhältnis
Kündigung
Wiedereinstellung
Geburtshilfe
Personalkosten
DRG-System
Arbeitsverdichtung
Weiterbildung
Familienfreundlichkeit
Employment
Compensation and Benefits
Labor Disputes
Maternity Care
Health Care Costs
Workload