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Frage der Woche an. .. Prof. Dr. med. Thomas Dimpfl, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
381141
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 25 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

dung“ muss in Anführungszeichen gesetzt werden, da es grundsätzlich keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt. Ein Arbeitnehmer hat nur den Anspruch auf Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass eine bestimmte Kündigung – zum Beispiel wegen fehlerhafter Sozialauswahl oder bestehender Schwangerschaft – unwirksam ist. Im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer sodann einen Anspruch auf Wiedereinstellung

Schlagworte

Abfindung Arbeitsverhältnis Kündigung Wiedereinstellung Geburtshilfe Personalkosten DRG-System Arbeitsverdichtung Weiterbildung Familienfreundlichkeit Employment Compensation and Benefits Labor Disputes Maternity Care Health Care Costs Workload