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Elektronische Gesundheitskarte: Versicherte müssen Kosten für das Lichtbild selber tragen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
381274
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 21 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 916 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 21 | 23. Mai 2014 Ein gesetzlich Krankenversicherter muss die Kosten für die Beschaffung eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte selbst tragen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Mainz Ende März entschieden. Der Versicherte hatte vor dem LSG dagegen geklagt, dass seine Berufung nicht zugelassen werden sollte. Zwischen ihm und seiner Krankenkasse war es zum Streit darüber gekommen, ob diese verpflichtet ist, Kosten für die

Schlagworte

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