CareLit Fachartikel
Bei Verstoß gegen Berufspflichten darf Name des Arztes im Ärzteblatt genannt werden
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
381336
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 866 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 20 | 16. Mai 2014 Die Veröffentlichung einer berufsgerichtlichen Verurteilung in einem Ärzteblatt, in der der Name des beschuldigten Arztes genannt wird, ist zulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Ein in einem berufsgerichtlichen Verfahren verurteilter Arzt hatte sich gegen die Veröffentlichung der Entscheidung eines Landesberufsgerichts für Heilberufe gewandt, die in einem Ärzteblatt unter voller Namensnennung
Schlagworte
Berufspflichten
Ärzteblatt
Verurteilung
Namensnennung
Grundrechte
Anästhesie
Sicherheitsstandard
Komplikationen
Patientenvertrauen
Gesundheitsversorgung
Falschabrechnung
Heilberufsgesetz
Medical Ethics
Professional Misconduct
Anesthesia
Patient Safety