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Brandenburg: Fallzahlstarke Praxen erfolgreich gefördert
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
381512
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 716 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 17 | 25. April 2014 Einsichtnahme in höchstpersönliche Aufzeichnungen Das Persönlichkeitsrecht eines Therapeuten kann bei Einsichtnahme durch den Patienten in Behandlungsunterlagen dadurch geschützt werden, dass Aufzeichnungen, deren Preisgabe das Persönlichkeitsrecht verletzten würde, geschwärzt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Streitig waren im vorliegenden Fall die Herausgabe und der Umfang handschriftlicher
Schlagworte
Brandenburg
Fallzahlstarke Praxen
Förderung
Patientenrechte
Einsichtnahme
Persönlichkeitsrecht
Behandlungsunterlagen
Fehlerberichts- und Lernsystem
Patient Rights
Medical Records
Privacy
Health Services Accessibility
Health Care Quality
Primary Health Care
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