CareLit Fachartikel
Einsichtnahme in höchstpersönliche Aufzeichnungen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
381514
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 716 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 17 | 25. April 2014 Einsichtnahme in höchstpersönliche Aufzeichnungen Das Persönlichkeitsrecht eines Therapeuten kann bei Einsichtnahme durch den Patienten in Behandlungsunterlagen dadurch geschützt werden, dass Aufzeichnungen, deren Preisgabe das Persönlichkeitsrecht verletzten würde, geschwärzt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Streitig waren im vorliegenden Fall die Herausgabe und der Umfang handschriftlicher
Schlagworte
Einsichtnahme
Persönlichkeitsrecht
Behandlungsunterlagen
Patientenrechte
Bundesgerichtshof
Lehranalyse
Krankenunterlagen
Schwärzungsrecht
Fehlerberichts- und Lernsystem
Schnittstellenprobleme
Patient Rights
Medical Records
Privacy
Psychotherapy
Legal Issues
Health Care Quality