CareLit Fachartikel
Darf der Arbeitnehmer über seine Schwerbehinderteneigenschaft täuschen?
Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1996 · Heft 7 · S. 661 bis 662
Dokument
38211
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm durch die Behinderung die Tätigkeit nicht von vornherein unmöglich ist. Fragt der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderteneigenschaft, muß der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
EINSTELLUNG
VORSTELLUNGSGESPRÄCH
FÜRSORGEPFLICHT
SCHWERBEHINDERTENGESETZ
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ES
PERSONEN
TÄUSCHUNG
VERSTÄNDNIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
LITERATUR
RECHTSPRECHUNG
SCHWANGERSCHAFT