CareLit Fachartikel

Darf der Arbeitnehmer über seine Schwerbehinderteneigenschaft täuschen?

Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1996 · Heft 7 · S. 661 bis 662

Dokument
38211
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 7 / 1996
Jahrgang 35
Seiten
661 bis 662
Erschienen: 1996-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm durch die Behinderung die Tätigkeit nicht von vornherein unmöglich ist. Fragt der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderteneigenschaft, muß der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten.

Schlagworte

ARBEITSRECHT EINSTELLUNG VORSTELLUNGSGESPRÄCH FÜRSORGEPFLICHT SCHWERBEHINDERTENGESETZ ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ES PERSONEN TÄUSCHUNG VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS LITERATUR RECHTSPRECHUNG SCHWANGERSCHAFT