CareLit Fachartikel
Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Vorstand und Vertreterversammlung einer K(Z)V
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
382398
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 8 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 1 – 2 | 6. Januar 2014 Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Vorstand und Vertreterversammlung einer K(Z)V Der Abschluss von Verträgen ist grundsätzlich – unabhängig davon, ob es sich um Kollektivoder Selektivvertrag handelt – Gegenstand der Außenvertretung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (K[Z]V), die ausschließlich beim Vorstand liegt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Gegenstand des Urteils war die Satzungsregelung einer
Schlagworte
Vorstand
Vertreterversammlung
Kassenärztliche Vereinigung
Kompetenzen
Pflegebedürftige
demografische Alterung
Health Care Reform
Health Policy
Social Welfare
Aging
Health Services Accessibility
Patient Care Team
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