Jetzt muß gerechnet werden
Büse, F. · Altenheim, Hannover · 1996 · Heft 7 · S. 508 bis 515
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das parlamentarische Verfahren ist beendet, die zweite Stufe der Pflegeversicherung trat vor einigen Tagen in Kraft. Ruhe kehrt dadurch für die Heime allerdingst noch längst nicht ein. Der langen Ungewißheit, ob die zweite Stufe überhaupt kommt, folgt jetzt die Ungewißheit, wie es sich wirtschaftlich mit dem neuen Gesetz leben läßt. Der Gesetzgeber hat entschieden, daß es für einen Übergangszeitraum von 18 Monaten zwei Berechnungswege zur Ermittlung der Leistungsentgelte gibt. Jede Einrichtung hat bis zum Ende dieses Jahres Zeit, sich für die für sich günstigste Variante zu entscheiden.