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Jetzt muß gerechnet werden

Büse, F. · Altenheim, Hannover · 1996 · Heft 7 · S. 508 bis 515

Dokument
38241
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Büse, F.
Ausgabe
Heft 7 / 1996
Jahrgang 35
Seiten
508 bis 515
Erschienen: 1996-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das parlamentarische Verfahren ist beendet, die zweite Stufe der Pflegeversicherung trat vor einigen Tagen in Kraft. Ruhe kehrt dadurch für die Heime allerdingst noch längst nicht ein. Der langen Ungewißheit, ob die zweite Stufe überhaupt kommt, folgt jetzt die Ungewißheit, wie es sich wirtschaftlich mit dem neuen Gesetz leben läßt. Der Gesetzgeber hat entschieden, daß es für einen Übergangszeitraum von 18 Monaten zwei Berechnungswege zur Ermittlung der Leistungsentgelte gibt. Jede Einrichtung hat bis zum Ende dieses Jahres Zeit, sich für die für sich günstigste Variante zu entscheiden.

Schlagworte

ALTENPFLEGEHEIM PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNG KOSTEN- UND LEISTUNGSNACHWEIS LEISTUNG- UND KALKULATIONSAUFWAND KOSTEN VERGÜTUNG ZEIT ALTENHILFE PFLEGEHEIME ES HÖHE TELEFON SICHERHEIT Altenheim Hannover