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Gerichtsurteil in Frankreich: TÜV Rheinland soll für fehlerhafte Brustimplantate haften
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
382704
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2242 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 47 | 22. November 2013 Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Etwa 1 600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Sie können jetzt auf Geld hoffen. Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon verletzte der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich. Das Unternehmen
Schlagworte
TÜV Rheinland
Brustimplantate
Gerichtsurteil
Schadensersatz
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Verantwortung
Kontrolle
Frauen
Frankreich
Skandal
Breast Implants
Legal Liability
Compensation
Medical Devices
Quality Control
Health Care Costs