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Gerichtsurteil in Frankreich: TÜV Rheinland soll für fehlerhafte Brustimplantate haften

dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
382704
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa
Ausgabe
Heft 47 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2242 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 47 | 22. November 2013 Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Etwa 1 600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Sie können jetzt auf Geld hoffen. Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon verletzte der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich. Das Unternehmen

Schlagworte

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