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Ärztekammer unterfällt nicht dem Vergaberecht

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 46 · S. 2237

Dokument
382817
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 46 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
2237
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 46 | 15. November 2013 A 2237 D arf der Arbeitnehmer den PC mit Internetanschluss jederzeit zu privaten Zwecken nutzen? Nur, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet hat oder duldet, erklärt der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht, KlausDieter Franzen, und verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (1). Die Erlaubnis kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung erteilt werden. In vielen Betrieben existieren

Schlagworte

Ärztekammer Vergaberecht Internetnutzung Arbeitsrecht Arbeitnehmer Arbeitgeber private Nutzung Kammerversammlung öffentliche Einrichtung EU-Recht Employment Internet Legal Issues Public Health Professional Organizations Labor Law