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Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
383038
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 43 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2042 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 43 | 25. Oktober 2013 3. Datenangaben im Ersatzverfahren Im Ersatzverfahren sind – auf Grund von Unterlagen in der Patientendatei oder von Angaben des Versicherten – folgende Daten zu erheben: Die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, die Versichertenart, die Postleitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer. Diese Daten sind bei der Abrechnung und der Ausstellung von Vordrucken

Schlagworte

Bewertungsausschuss elektronische Gesundheitskarte Abrechnung Versicherte Kassenwechsel Arzneimittel Fortbildung Telemedizin Patientenversorgung Gesundheitswesen Health Care Reform Health Insurance Electronic Health Records Medical Records Patient Care Telemedicine