CareLit Fachartikel
Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
383038
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2042 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 43 | 25. Oktober 2013 3. Datenangaben im Ersatzverfahren Im Ersatzverfahren sind – auf Grund von Unterlagen in der Patientendatei oder von Angaben des Versicherten – folgende Daten zu erheben: Die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, die Versichertenart, die Postleitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer. Diese Daten sind bei der Abrechnung und der Ausstellung von Vordrucken
Schlagworte
Bewertungsausschuss
elektronische Gesundheitskarte
Abrechnung
Versicherte
Kassenwechsel
Arzneimittel
Fortbildung
Telemedizin
Patientenversorgung
Gesundheitswesen
Health Care Reform
Health Insurance
Electronic Health Records
Medical Records
Patient Care
Telemedicine