CareLit Fachartikel
Mitgabe nicht erlaubt
Piekoschowski, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
383153
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitgabe von Substitutionsmedikamenten ist strikt untersagt. Laut den Richtlinien der Bundesärztekammer, insbesondere Punkt 9 zur „Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme des Substitutionsmittels“, ist die Take-Home-Verordnung klar geregelt. Diese Richtlinien betonen, dass die Abgabe von Substitutionsmitteln aus dem Praxisbestand rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Daher ist es wichtig, die Vorgaben zu beachten, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden.
Schlagworte
Mitgabe
Substitut
Substitutionsmittel
Richtlinien
Bundesärztekammer
Take-Home-Verordnung
strafbar
Praxisbestand
Substance Abuse Treatment
Opioid Substitution Treatment
Guidelines
Drug Misuse
Prescription Drug Misuse
Deutsches Ärzteblatt