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Bundesrat: Bestechlichkeit bleibt vorerst straffrei
Osterloh, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
383262
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundestag und Bundesrat wollten dasselbe: Bestechung und Bestechlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung unter Strafe stellen. Vor allem, in welchem Rechtsbereich dies geregelt werden soll, blieb strittig. Am Ende wurden beide Vorschläge abgelehnt.
Schlagworte
Bestechlichkeit
Korruption
Gesundheitswesen
Bundesrat
Bundestag
Präventionsgesetz
Corruption
Health Care Reform
Legislation
Social Insurance
Health Policy
Medical Ethics
Deutsches Ärzteblatt