CareLit Fachartikel
Qualitätssicherung: Es gibt auch Nebenwirkungen
Linden, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 39 · S. 1795
Dokument
383279
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 39 | 27. September 2013 A 1795 sanktionsbewehrt bezeichnet wird (Gemeinsamer Bundesausschuss 2012). Eine Sanktionierung ist im Rahmen des Strukturierten Dialoges nicht vorgesehen (§§ 12 und 13 QSKH-Richtlinie). Aufgabe des Strukturierten Dialoges ist es, Potenzial zur Qualitätsverbesserung zu erkennen und dieses bei Bedarf gezielt umzusetzen. Diese Umsetzung kann gegebenenfalls im Rahmen einer Zielvereinbarung erfolgen. Die (gemeinsame) Vereinbarung
Schlagworte
Qualitätssicherung
Qualitätsförderung
Risikovermeidung
Peer Reviews
medizinische Entscheidungen
unerwünschte Wirkungen
Substitutionsbehandlung
HIV
Opiatabhängige
antiretrovirale Therapie
Quality Assurance
Quality Improvement
Risk Management
Peer Review
Substance Abuse Treatment
HIV Infections