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Frage der Woche an. .. Dr. med. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
383315
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 39 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

vertrag oder eine Betriebsoder Dienstvereinbarung aufgrund des Tarifvertrags. Außerdem ist ein Zeitausgleich zu gewähren. Ist durch besondere Regelungen gesichert, dass keine Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer besteht, ist diese Verlängerung auch ohne Zeitausgleich zulässig. Vergütung des Dienstes Zu beachten ist, dass die Arbeitszeit ohne entsprechende schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers („opt-out“) nicht verlängert werden darf (§ 7 Abs. 7 Satz 1 ArbZG). Dabei kann

Schlagworte

Tarifvertrag Arbeitszeit Bereitschaftsdienst Vergütung Gesundheitsgefährdung Urlaubsregelung Ärzte Arbeitsbedingungen Labor Arbeitsrecht Gesundheitswesen Tarifverträge Arbeitszeitgesetz Deutsches Ärzteblatt