CareLit Fachartikel
Frage der Woche an. .. Dr. med. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
383315
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
vertrag oder eine Betriebsoder Dienstvereinbarung aufgrund des Tarifvertrags. Außerdem ist ein Zeitausgleich zu gewähren. Ist durch besondere Regelungen gesichert, dass keine Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer besteht, ist diese Verlängerung auch ohne Zeitausgleich zulässig. Vergütung des Dienstes Zu beachten ist, dass die Arbeitszeit ohne entsprechende schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers („opt-out“) nicht verlängert werden darf (§ 7 Abs. 7 Satz 1 ArbZG). Dabei kann
Schlagworte
Tarifvertrag
Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst
Vergütung
Gesundheitsgefährdung
Urlaubsregelung
Ärzte
Arbeitsbedingungen
Labor
Arbeitsrecht
Gesundheitswesen
Tarifverträge
Arbeitszeitgesetz
Deutsches Ärzteblatt