CareLit Fachartikel
Leistungspflicht der GKV bei lebensbedrohlicher Erkrankung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 35 · S. 1645
Dokument
383514
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 35 – 36 | 2. September 2013 A 1645 Bietet die Schulmedizin nur noch palliative Therapien an, weil sie hier die Möglichkeit kurativer Behandlungen als aussichtslos erachtet, kommt eine Alternativbehandlung dann in Betracht, wenn die auf Indizien gestützte Aussicht auf ein über die palliative Standardmedizin hinausreichenden Erfolg besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Nach seiner Auffassung sind rein experimentelle
Schlagworte
GKV
lebensbedrohliche Erkrankung
palliative Therapie
Alternativbehandlung
Kostenübernahme
Bundesverfassungsgericht
Immuntherapie
Ovarialkarzinom
medizinische Versorgung
Weiterbildung
chirurgische Fachgesellschaften
interdisziplinäre Zusammenarbeit
Health Insurance
Government
Palliative Care
Neoplasms