CareLit Fachartikel

Leistungspflicht der GKV bei lebensbedrohlicher Erkrankung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 35 · S. 1645

Dokument
383514
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 35 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
1645
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 35 – 36 | 2. September 2013 A 1645 Bietet die Schulmedizin nur noch palliative Therapien an, weil sie hier die Möglichkeit kurativer Behandlungen als aussichtslos erachtet, kommt eine Alternativbehandlung dann in Betracht, wenn die auf Indizien gestützte Aussicht auf ein über die palliative Standardmedizin hinausreichenden Erfolg besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Nach seiner Auffassung sind rein experimentelle

Schlagworte

GKV lebensbedrohliche Erkrankung palliative Therapie Alternativbehandlung Kostenübernahme Bundesverfassungsgericht Immuntherapie Ovarialkarzinom medizinische Versorgung Weiterbildung chirurgische Fachgesellschaften interdisziplinäre Zusammenarbeit Health Insurance Government Palliative Care Neoplasms