CareLit Fachartikel
Frage der Woche an. .. Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
383667
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
hat er stets persönlich zu erbringen. Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömm lichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist. Ist dies nicht gewährleistet, so handelt es sich nicht um eine zulässige gebührenrechtliche Delegation. Der Honoraranspruch des Chefarztes besteht nicht, weil es sich nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht um eine eigene Leistung handelt“. Ist wie vorliegend von einer vorhersehbaren Verhinderung des
Schlagworte
Ärzte-Bashing
Wahlarzt
Honoraranspruch
Chefarzt
Patienten
Abrechnung
Vertragsverletzung
Gesundheitssystem
Vertrauen
Behandlungsbeziehung
Placeboeffekt
Mediziner
Physician's Role
Medical Errors
Health Care Costs
Physician-Patient Relations