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Frage der Woche an. .. Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
383667
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 31 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

hat er stets persönlich zu erbringen. Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömm lichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist. Ist dies nicht gewährleistet, so handelt es sich nicht um eine zulässige gebührenrechtliche Delegation. Der Honoraranspruch des Chefarztes besteht nicht, weil es sich nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht um eine eigene Leistung handelt“. Ist wie vorliegend von einer vorhersehbaren Verhinderung des

Schlagworte

Ärzte-Bashing Wahlarzt Honoraranspruch Chefarzt Patienten Abrechnung Vertragsverletzung Gesundheitssystem Vertrauen Behandlungsbeziehung Placeboeffekt Mediziner Physician's Role Medical Errors Health Care Costs Physician-Patient Relations