CareLit Fachartikel
Auskunft über genetische Abstammung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 27 · S. 1397
Dokument
383802
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 27 – 28 | 8. Juli 2013 A 1397 Ein Kind, das mittels einer Fremdsamenspende gezeugt wurde, hat Anspruch auf Auskunft über seine genetische Abstammung. Der Anspruch richtet sich gegen den behandelnden Arzt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Der beklagte Arzt ist Gesellschafter und Mitbegründer eines Zentrums für Reproduktionsmedizin (IVF-Zentrum), das sich auch auf die heterologe Insemination spezialisiert hat. Mit den Eheleuten war
Schlagworte
genetische Abstammung
Fremdsamenspende
Arzt
Persönlichkeitsrecht
Identität
Unterhaltsverpflichtung
Erbfolge
Reproduktionsmedizin
Genetic Ancestry
Sperm Donation
Medical Ethics
Personal Rights
Parentage
Reproductive Medicine
Informed Consent
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