CareLit Fachartikel
Krankenkasse muss für Zusagen ihrer Mitarbeiter gegenüber Kunden haften
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
384155
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1058 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 21 | 24. Mai 2013 bleiben außen vor, weil deren Leistungen nicht zu den Krankenhausleistungen gehören. Sie sind bei der Privatliquidation auf die GOÄ verwiesen, wie das Bundesgesundheitsministerium am 16. April 2012 gegenüber dem Bundesverband der Belegärzte klarstellte. Honorarärzte sind zumeist in jenen Spezialgebieten des Krankenhauses eingesetzt, in denen ein akuter Personalbedarf besteht und/oder die vorgehaltenen Kapazitäten mit dem
Schlagworte
Krankenkasse
Haftung
Mitarbeiter
Leistungszusagen
medizinische Versorgung
Schadensersatz
gesetzliche Krankenversicherung
Beratungsgespräch
Kostenübernahme
OLG Karlsruhe
Health Insurance
Liability
Medical Services
Compensation
Legal Liability
Health Care Costs