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Pharmakovigilanz: Schwarzes Dreieck für zusätzliche Überwachung

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 20 · S. 967

Dokument
384162
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 20 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
967
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 20 | 17. Mai 2013 A 967 Für die Rehabehandlung in der Wunschklinik des Patienten muss die Krankenkasse nicht in jedem Fall zahlen. Ein schwarzes Dreieck mit der Spitze nach unten und ein kurzer Begleittext werden ab September Arzneimittel kennzeichnen, die einer zusätzlichen Überwachung in der Pharmakovigilanz unterliegen. Hierzu zählen: ●alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten ●alle nach dem 1.

Schlagworte

Pharmakovigilanz Schwarzes Dreieck Arzneimittel Überwachung Nebenwirkungen Rehabilitation Krankenkasse Sicherheit Wirksamkeit Zulassung Gesundheitsökonomie Drug Monitoring Drug Approval Drug Safety Adverse Drug Reaction Reporting Systems Health Care Costs