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Die gesundheitliche Eignung des Arbeitnehmers als auflösende Bedingung

Gaul, B.; Laghzaoui, R. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1996 · Heft 7 · S. 300 bis 305

Dokument
38423
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Gaul, B.; Laghzaoui, R.
Ausgabe
Heft 7 / 1996
Jahrgang 10
Seiten
300 bis 305
Erschienen: 1996-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Vereinbarung einer Eignungsuntersuchung als auflösende Bedingung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich von der Tatsache, ob sie aufgrund eines Tarifvertrages oder einer einzelvertraglichen Regelung erfolgt, zu bewerten. Sie muß aus sachlichen Grund erfolgen. Ist eine Auflösungsvereinbarung zulässig, so hat der Arbeitgeber das Recht, das Rechtsverhältnis mit dem bereits eingestellten Arbeitnehmer zu beenden, wenn innerhalb der 6- Monats-Frist seine gesundheitliche Untauglichkeit festgestellt wird, oder er die Durchführung der Eignungsuntersuchung verweigert. Bei unzulässiger Auflösungsvereinbarung kann…

Schlagworte

ARBEITSRECHT EIGNUNGSUNTERSUCHUNG EINSTELLUNGSUNTERSUCHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München