CareLit Fachartikel
Rettungsmedizin: Überfällig
Piper, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 19 · S. 947
Dokument
384244
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Arzt Sterbehilfe leistet, so muss er das aufgrund seines Gewissens und ohne Angst vor berufsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen tun können. Dazu ist es notwendig, dass die Ärztekammern den Ärzten freistellen, ob und wie sie aufgrund ihres Berufsethos dem Patienten helfen wollen. .. Wenn in Zukunft die palliative Therapie sowohl stationär wie ambulant intensiv ausgebaut wird, dürfte vielleicht die Zahl der Sterbehilfesuchenden abnehmen. Wenn aber nach reiflichen
Schlagworte
Sterbehilfe
Notfallsanitäter
palliative Therapie
Patientensicherheit
ärztliche Ausbildung
Bürokratie
medizinische Begutachtung
Notfallmedizin
Allgemeinmedizin
Gewissensentscheidung
Euthanasia
Emergency Medical Services
Palliative Care
Patient Safety
Medical Education
Bureaucracy