CareLit Fachartikel
Diät-Lebensmittel
Nichting, M.; · Heilberufe · 1996 · Heft 8 · S. 24, 26
Dokument
38452
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Generell ist die Bezeichnung Diät für ein Lebensmittel nur dann erlaubt, wenn es einem besonderen Ernährungszweck dient. Es muß sich von anderen Lebensmitteln wesentlich durch seine Zusammensetzung oder Eigenschaften unterscheiden und durch besonderen Ernährungsfordernissen genügen, so heißt es in der Diätverordnung.
Schlagworte
DIAETPRODUKT
PRAXIS
GANG
ES
ERNÄHRUNG
PERSONEN
MALTOSE
TABLETTEN
SÜSSSTOFFE
FETTE
FETTSÄUREN
SONNENBLUMENÖL
DIÄT
BROT
NATRIUM
ELEMENTE