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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffe…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 3 · S. 103
Dokument
385310
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 3 | 18. Januar 2013 A 103 6. Überschreitet die Summe dieser Punkte die begrenzte Gesamtpunktzahl der Arztpraxis, werden die überschreitenden Punkte von dem dieser Arztpraxis zustehenden Punktzahlvolumen, das sich aus der Gebührenordnungsposition 32001 ergibt, abgezogen. Die tatsächliche In anspruchnahme eines an einem Selektivvertrag teilnehmenden Arztes der Arztpraxis von in Selektivverträgen eingeschriebenen Versicherten ohne Abrechnung von
Schlagworte
Arzneimittelrichtlinie
Nutzenbewertung
Ipilimumab
Fampridin
Vemurafenib
Vandetanib
Arztpraxis
Gebührenordnungsposition
Selektivvertrag
Fallpunktzahl
Versichertengruppe
Kassenärztliche Vereinigung
Drug Evaluation
Drug Approval
Fampridine
Deutsches Ärzteblatt