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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffe…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 3 · S. 103

Dokument
385310
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 45
Seiten
103
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 3 | 18. Januar 2013 A 103 6. Überschreitet die Summe dieser Punkte die begrenzte Gesamtpunktzahl der Arztpraxis, werden die überschreitenden Punkte von dem dieser Arztpraxis zustehenden Punktzahlvolumen, das sich aus der Gebührenordnungsposition 32001 ergibt, abgezogen. Die tatsächliche In anspruchnahme eines an einem Selektivvertrag teilnehmenden Arztes der Arztpraxis von in Selektivverträgen eingeschriebenen Versicherten ohne Abrechnung von

Schlagworte

Arzneimittelrichtlinie Nutzenbewertung Ipilimumab Fampridin Vemurafenib Vandetanib Arztpraxis Gebührenordnungsposition Selektivvertrag Fallpunktzahl Versichertengruppe Kassenärztliche Vereinigung Drug Evaluation Drug Approval Fampridine Deutsches Ärzteblatt