CareLit Fachartikel

Wiederholungsrezepte: Auch ohne ärztliche Beratung berechnungsfähig

Ulmer, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
385587
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ulmer, M.
Ausgabe
Heft 49 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2488 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 49 | 7. Dezember 2012 Monate, muss sie der KV mitgeteilt werden. Der Name des Vertreters ist anzugeben. Einige KVen haben für diese Meldung spezielle Formulare entwickelt. Die Pflicht zur Mitteilung besteht unabhängig davon, ob ein anderer Vertragsarzt die Vertretung übernimmt oder ein Vertreter in der Praxis tätig wird. ● Ist eine Vertretung von bis zu einer Woche geplant, muss sie der KV nicht mitgeteilt, wohl aber organisiert werden.

Schlagworte

Wiederholungsrezepte ärztliche Beratung Kassenärztliche Vereinigung Gebührenordnung Arzneimittel Patientenversorgung Vertretung medizinische Leistungen Prescription Medical Consultation Health Care Costs Drug Therapy Patient Care Medical Records Deutsches Ärzteblatt