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Ärztekammer hat keine Kontrollpflicht bei Berufshaftpflichtversicherung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
385928
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2214 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 44 | 2. November 2012 Es besteht keine Verpflichtung einer Ärztekammer, bei jedem ihrer Kammerangehörigen das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung zu überprüfen. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden. Der Kläger hatte die Ärztin auf Zahlung von Schadensersatzanspruch erfolgreich verklagt. Da die Ärztin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, verlief die Zwangsvollstreckung erfolglos. Über eine
Schlagworte
Ärztekammer
Berufshaftpflichtversicherung
Kontrollpflicht
Schadensersatz
Amtspflichtverletzung
Berufsordnung
Medical Malpractice
Liability Insurance
Professional Misconduct
Medical Ethics
Professional Regulation
Medical Staff Committees
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